PRAXISINFORMATION

Liebe Patienten,

wir begrüßen Sie herzlich bei uns in der Physio- & Trainingstherapie Argauer und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Um den Behandlungsverlauf optimal auf die Bedürfnisse unserer Patienten abzustimmen, möchten wir Sie mit dieser Praxisinformation/ Behandlungsvertrag über unsere Rahmenbedingungen und die Gepflogenheiten für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Patient/-in und Praxis informieren. 


VERORDNUNG

Bringen Sie spätestens zum ersten Termine eine gültige Heilmittelverordnung mit. Sollten Sie keine gültige Heilmittelverordnung dabei haben, so weißen wir Sie darauf hin, dass Sie die Kosten für die Behandlung gegebenenfalls selbst übernehmen müssen. Die Preise für die Behandlung orientieren sich dabei an den aktuell gültigen Privatpreisen der Praxis. Es kann sein, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung nicht oder nicht vollständig übernimmt. 


ERSTTERMIN

Was Sie bei uns für den Ersttermin mitbringen sollten: 

 

1. Das Rezept vom behandelnden Arzt - sofern ein Rezept vom Arzt ausgestellt wurde. Sollten Sie keine oder keine gültige Verordnung mit zum Ersttermin mitbringen, müssen Sie für die Behandlungskosten ggf. selbst aufkommen.

 

2. Ihre Gesundheitskarte (falls vorhanden)

 

3. Ein großes Handtuch/ Badetuch - aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, ein großes Badetuch zu ihren Behandlungen mitzubringen. Gerne können Sie auch ein Tuch gegen eine Gebühr von 1,00 € pro Behandlung von uns ausleihen. 

 

4. Bequeme Schuhe und Kleidung - Es empfiehlt sich für die Therapie sportliche Kleidung zu tragen. Für bestimmte Übungen ist ein festes Schuhwerk nötig.

 

5. Befunde und medizinische Unterlagen - Sollten Sie vom Arzt Befunde, Röntgenbilder, Ultraschall-, MRT- oder CT-Aufnahmen erhalten haben, so bringen Sie diese mit zur Behandlung. 

 

Bitte erscheinen Sie zu Ihrem ersten Termin 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit, damit noch ein paar therapierelevante  Formalitäten (Datenschutzerklärung, Rezeptzuzahlung, Anamnese-bogen ausfüllen,...) besprochen werden können.


TERMINE/ TERMINABSAGE 

Termine können während unserer Öffnungszeiten bei uns persönlich in der Praxis oder telefonisch vereinbart werden.

Um eine optimale Terminplanung zu gewährleisten, bitten wir Sie, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher teleonisch (oder auf dem Abrufbeantworter) abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir ihnen leider privat in Rechnung stellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Terminabsage per E-Mail nicht möglich ist. 


AUSFALLZAHLUNG

Sollten Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, so wird Ihnen der Termin, soweit er nicht anderweitig vergeben werden kann, privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallzahlung hängt von der verordneten Therapie ab. Diese Kosten können nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Für diese Regelung gibt es keine Diskussionsgrundlage. Auch Krankheit, schlechtes Wetter, höhere Gewalt, Autopanne, etc. können weder der Praxis noch dem Therapeuten angelastet werden.


TEILNAHME AN DER THERAPIE

Der Erfolg einer Behandlung hängt wesentlich von der aktiven Teilnahme der Patientin/des Patienten ab. Daher ist es wichtig, die vereinbarten Termine zuverlässig und pünktlich wahrzunehmen. Außerdem sind vom Therapeuten vorgegebene Übungen für zu Hause regelmäßig durchzuführen, da diese Bestandteil einer erfolgreichen Therapie sind.


REZEPTZUZAHLUNGEN ( betrifft gesetzlich Versicherte)

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen zum Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Beträgt 10 € + 10% des Rezeptwerts. Die Zuzahlung sind bei Behandlungsbeginn zu begleichen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitten wir Sie einen gültigen Ausweis vorzulegen. Andernfalls müssen wir die Zuzahlung berechnen. 

 

Änderungen ab dem 01.08.2021:

  • Ab dem 01.08.2021 ist die Zuzahlung am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig!
  • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung - mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen - erinnern.
  • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält der/die Patient/-in darüber eine Quittung
  • Sollten Sie zu viel Zuzahlung entrichtet haben, weil die Therapie statt nach sechs schon nach vier Behandlungen beendet wird, erhalten Sie den Differenzbetrag erstattet. 
  • Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.